Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei unklarer Erbfolge oder möglichen Schulden im Nachlass wenden Sie sich bitte an das Nachlassgericht, einen Notar oder einen Fachanwalt für Erbrecht.
Die wichtigste Regel: Erst das Erbe klären, dann räumen
Es liegt nahe, schnell mit dem Ausräumen zu beginnen. Wenn Sie aber noch nicht wissen, ob Sie das Erbe annehmen möchten, sollten Sie damit warten. Wer Gegenstände aus dem Nachlass mitnimmt oder verkauft, kann das Erbe dadurch unter Umständen schlüssig annehmen und haftet dann auch für Schulden.
Die Ausschlagung ist nach § 1944 BGB nur binnen sechs Wochen möglich. Die Frist beginnt, sobald Sie vom Erbfall und dem Grund Ihrer Berufung als Erbe erfahren. Bei einem Testament beginnt sie nicht vor dessen Bekanntgabe durch das Nachlassgericht.
Sind Schulden im Nachlass möglich? Dann lassen Sie sich beraten, bevor Sie Gegenstände aus der Wohnung entfernen oder Verträge im eigenen Namen abschließen.
Mietwohnung: Diese Frist gilt für die Kündigung
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod. Lebten Ehepartner, Lebenspartner, Kinder oder andere Haushaltsangehörige mit in der Wohnung, können sie nach § 563 BGB in den Vertrag eintreten. Tut das niemand, wird das Mietverhältnis nach § 564 BGB mit den Erben fortgesetzt.
Erben und Vermieter können dann außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, die regulär drei Monate beträgt. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem sie vom Tod und davon erfahren haben, dass niemand in den Vertrag eintritt oder ihn fortsetzt. Wird diese Frist versäumt, bleibt nur die ordentliche Kündigung.
Bis zum Vertragsende läuft die Miete weiter. Klären Sie deshalb früh mit dem Vermieter, bis wann die Wohnung übergeben werden soll und in welchem Zustand. Das bestimmt auch den Zeitplan für die Räumung.
Eigentumswohnung oder Haus: Das ändert sich
Bei Eigentum drängt keine Kündigungsfrist, dafür laufen Nebenkosten und Versicherungen weiter. Sichern Sie die Immobilie, leeren Sie den Briefkasten und klären Sie mit den Miterben, was mit dem Objekt geschehen soll. Soll es verkauft werden, arbeiten wir auf Wunsch mit regionalen Maklern zusammen und übergeben direkt besenrein.
Checkliste: Was wann zu tun ist
- 1In den ersten Tagen: Sterbefall anzeigenDer Sterbefall ist dem Standesamt spätestens am dritten Werktag anzuzeigen. Oft übernimmt das Bestattungsunternehmen die Formalitäten. Beantragen Sie mehrere Sterbeurkunden, Sie werden sie brauchen.
- 2Wohnung sichernSchlüssel an sich nehmen, Fenster schließen, verderbliche Lebensmittel entfernen, Kühlschrank und Heizung prüfen, Haustiere und Pflanzen versorgen.
- 3Wichtige Unterlagen findenTestament, Versicherungen, Mietvertrag, Kontounterlagen. Ein aufgefundenes Testament muss unverzüglich beim Nachlassgericht abgeliefert werden.
- 4Erbe klärenPrüfen, wer Erbe ist und ob das Erbe angenommen wird. Die Sechs-Wochen-Frist im Blick behalten.
- 5Vermieter informieren und kündigenBei Mietwohnungen die Monatsfrist für die außerordentliche Kündigung beachten und einen Übergabetermin abstimmen.
- 6Verträge kündigenStrom, Telefon, Internet, Abonnements, Mitgliedschaften und Versicherungen. Viele Anbieter verlangen eine Sterbeurkunde.
- 7Erinnerungsstücke und Wertsachen sichtenGemeinsam mit den Miterben entscheiden, was bleibt. Fotografieren Sie Wertgegenstände und halten Sie die Aufteilung schriftlich fest, das beugt Streit vor.
- 8Räumung beauftragenKostenlose Besichtigung anfragen und Festpreis einholen. Wir stimmen den Termin auf Ihre Übergabefrist ab.
- 9Wohnung übergebenBesenreine Übergabe mit Protokoll, Zählerstände notieren, Schlüssel zurückgeben.
Wer zahlt die Haushaltsauflösung?
Grundsätzlich tragen die Erben die Kosten, weil sie in die Rechtsstellung des Verstorbenen eintreten. Mehrere Erben teilen sie in der Regel untereinander auf. Vor der Beauftragung sollte deshalb klar sein, wer den Auftrag erteilt und wie die Kosten verteilt werden. Wie sich der Preis zusammensetzt, lesen Sie in unserem Artikel zu den Kosten einer Haushaltsauflösung.
Wertvolle Gegenstände können den Preis senken: Wir rechnen sie auf den Festpreis an oder kaufen den Nachlass an. Sie entscheiden jederzeit selbst, was veräußert oder behalten wird.
Was mit persönlichen Dingen geschieht
Eine Haushaltsauflösung ist oft mit Erinnerungen verbunden. Unser Team arbeitet diskret und mit Respekt. Persönliche Dokumente, Fotos und Wertsachen, die wir beim Räumen finden, legen wir für Sie beiseite. Sie müssen bei der Räumung nicht dabei sein, wenn Sie das nicht möchten: Abgesprochen wird alles vorab, die Abnahme machen wir gemeinsam.
Ihre Ansprechpartner in der Region Stuttgart
Sie erreichen uns persönlich vor Ort: in Ludwigsburg, Stuttgart, Waiblingen und Filderstadt. Alle Leistungen rund um die Haushaltsauflösung kommen aus einer Hand.
Häufige Fragen
Muss ich die Wohnung sofort räumen?
Nein. Klären Sie zuerst, ob Sie das Erbe annehmen, und stimmen Sie bei Mietwohnungen den Übergabetermin mit dem Vermieter ab. Das Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod.
Wie lange kann ich das Erbe ausschlagen?
In der Regel sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und dem Grund Ihrer Berufung als Erbe erfahren. Lassen Sie sich im Zweifel vom Nachlassgericht oder einem Fachanwalt beraten.
Wer muss die Wohnung eines Verstorbenen räumen?
In der Regel die Erben, da sie in die Rechtsstellung des Verstorbenen eintreten. Wurde das Erbe ausgeschlagen oder sind keine Erben bekannt, hilft das Nachlassgericht bei der Klärung.
Müssen wir bei der Räumung anwesend sein?
Nein. Alles wird vorab abgesprochen. Dokumente, Fotos und Wertsachen, die wir finden, legen wir für Sie beiseite.



